Wohnumfeldberatung
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Sie sind gesundheitlich eingeschränkt? Der Alltag ist in Ihrer gewohnten Umgebung nicht mehr oder nur unter großer Anstrengung zu gestalten? Dann setzen Sie auf die Kompetenz unserer Wohnumfeldberater! Nach §40 Abs. 4 SGB XI stehen Betreuung- und Pflegebedürftigten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse zu. Ob ein Badumbau, Entfernen der Türschwellen oder das Einrichten eines Pflegezimmers, unser Wohnumfeldberater findet mit Ihnen die optimale Lösung. Der Zuschuss der gesetzlichen Pflegekasse kann, unter Berücksichtigung des Eigenanteils, bis zu 2557,00€ je Maßnahme betragen. Die Treppe ins Obergeschoss wird zur schwer überwindbaren Barriere? Mit uns geht es wieder „treppauf“, wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Treppenliften. Alle Montagemaßnahmen werden durch uns fachgerecht durchgeführt. |
- Beratungsgespräch auch vor Ort
- Beantragung der Maßnahme bei der Pflegekasse
- Projektplanung und deren Durchführung


